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Zeitarbeit ist eine normale Beschäftigungsform. Der Unterschied liegt lediglich im Dreiecksverhältnis und in der Einsatzwechseltätigkeit. Die Volkswirtschaft braucht Flexibilitätspuffer um in einer globalisierten Welt bestehen zu können. Das ihr zugewiesene Feindbild hilft vielleicht Gewerkschaften, neue Mitglieder zu rekrutieren, schadet aber dem Arbeitsmarkt insgesamt. Am AÜG vorbei agierende Unternehmen entsprechen in ihrem Handeln jedoch kriminellen Machenschaften und gehören spürbar sanktioniert. BA-Chef Weise dazu: „Wenn das Gefühl für Anstand, Ethik und Moral verloren geht, dann braucht man unglaublich viele Regeln. Genau auf diesem Weg sind wir. Aber so lösen wir die Probleme nicht, denn die nächste Regelung wird dann wieder unterlaufen.”
Auch wenn viele Vorurteile nicht stimmen, ist längst noch nicht alles Gold in der Zeitarbeit, was glänzt. Viele Verbesserungen wurden bereits auf den Weg gebracht. Die ehemalige Wild-West-Branche Zeitarbeit, in der Goldkettchenträger ein Sklavenhalterimage aufbauten, ist in der Vergangenheit durch Einführung der Tarifverträge, der Ausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-frau, der Einführung des Mindestlohnes und der Branchenzuschläge sowie dem Wegfall der Schein-Gewerkschaften und deren unsäglichen Haus-Tarifverträgen bereits hinreichend domestiziert worden. Nahezu 100% aller Zeitarbeitsunternehmen sind tarifgebunden; der Markt regelt nicht alles, aber da, wo Tarife funktionieren, sollte sich der Staat zurückhalten.
Noch bestehende Missstände könnten wie folgt beseitigt werden:
des Synchronisationsverbotes ist zumindest diskutabel. Zwar ist eine weitere Reglementierung kaum wünschenswert, aber wenn sich die Branche mit Verweis auf das Arbeitgebermodell vom französischen Equal-Pay distanzieren möchte, dann muss die Einsatzwechseltätigkeit auch gelebt werden.
Entgeltgruppenbeschreibungen in den Zeitarbeits-Tarifverträgen würden helfen, Falscheingruppierungen zu verhindern.
dürfen nicht mehr den Schutz des AÜG genießen.
ist auf Dauer ausgelegt und nicht „vorübergehend“. Sie ist daher nach dem geltenden AÜG so ohnehin nicht mehr erlaubt; zumindest aber sollte hier der Tarifvorbehalt gestrichen werden.
in der Zeitarbeit ist notwendig. Es gibt keinen Grund eine normale Branche auszunehmen – davor schützt das Grundgesetz.
grundlose und längst überholte Verbot der Überlassung ins Bauhauptgewerbe ist aus dem selben Grund aufzuheben.
Der Begriff „Leiharbeit“ ist durchgängig durch einen wertneutralen Begriff wie „Zeitarbeit“ oder besser noch „Arbeitnehmerüberlassung“ zu ersetzen. Leihe ist dem BGB nach kostenlos, Zeitarbeit betreibt aber gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Zudem können nur Dinge und Sachen ent- und verliehen werden, nicht aber Menschen. Vor allem aber: Der Begriff Leiharbeit diskriminiert die ZeitarbeitnehmerInnen, denn er ist abwertend besetzt.
Ob die Umsetzung dessen die Kritiker endgültig verstummen lassen wird, bleibt fraglich und unser Ansatz zeigt, dass das Thema Zeitarbeit zu komplex ist für einfache Lösungen. Doch scheuen wir uns nicht, immer weiter nach Verbesserungen zu streben
Ein sicherer Arbeitsplatz in einem netten Team – das ist der Wunsch eines jeden Bewerbers. Wir vermitteln Sie entsprechend Ihrer Qualifikationen an Unternehmen.
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